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Aktienkapital der Schweizer AG: Nennwert und Liberierung

CHF 100.000 Mindestkapital, davon mindestens die Hälfte einbezahlt: Das Register zeigt beides — und jede spätere Kapitalmaßnahme. Live-Auszug ab 9,99 €, in Minuten.

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Nennkapital, einbezahltes Kapital, Kapitalband

Die Schweiz unterscheidet registerwirksam zwischen gezeichnetem und einbezahltem Kapital — für Gläubiger ein relevanter Unterschied. Seit der Aktienrechtsreform können AGs zudem ein Kapitalband eintragen, innerhalb dessen der Verwaltungsrat das Kapital flexibel verändern darf; auch das ist Registerinhalt.

Die Kapitalhistorie datiert Finanzierungsrunden und Sanierungen amtlich — bei nicht kotierten AGs oft die einzige öffentliche Quelle.

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Häufige Fragen

Was heißt Liberierung?

Die tatsächliche Einzahlung des gezeichneten Kapitals. Eine AG kann mit nur 50 % (mindestens CHF 50.000) liberiertem Kapital bestehen — der Auszug weist den einbezahlten Betrag aus.

Welche Kapitalmaßnahmen sind eingetragen?

Ordentliche Kapitalerhöhungen, das seit 2023 mögliche Kapitalband, bedingtes Kapital sowie Herabsetzungen — jeweils datiert und im SHAB publiziert.

Ist tiefes Kapital ein Warnsignal?

Kapital am Minimum mit halber Liberierung ist legal, aber in Kombination mit c/o-Adresse und junger Gründung ein bekanntes Hüllen-Muster.

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