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Amtliche Quelle · ab 9,99 €

Wer steht hinter der e.K.-Firma? Der eingetragene Inhaber

Beim eingetragenen Kaufmann ist der Inhaber zugleich Schuldner aller Geschäftsverbindlichkeiten — mit seinem gesamten Vermögen. Wir ermitteln ihn amtlich über den Live-Registerauszug, ab 9,99 €.

Einmalzahlung · kein Konto · kein Abo

Inhaberermittlung für Forderung und Vollstreckung

Mahnbescheid, Klage und Vollstreckung gegen ein Einzelunternehmen richten sich gegen den Inhaber persönlich — die korrekte Parteibezeichnung erfordert seinen registerlichen Namen. Der Auszug liefert genau das, samt Historie früherer Inhaber bei übertragenen Geschäften.

Auch für KYC-Zwecke ist der Inhaber des e.K. der unmittelbar wirtschaftlich Berechtigte — ein Registerabruf genügt hier oft.

Abruf in Minuten

Live-Abfrage des Handelsregisters, Lieferung als strukturierter Datensatz plus gebrandetes PDF. Einmalzahlung ab 9,99 €, kein Konto, kein Abo.

Häufige Fragen

Nennt das Register den Inhaber mit vollem Namen?

Ja — der Inhaber ist als natürliche Person eingetragen. Der Auszug verbindet Handelsname und Person verbindlich.

Was gilt bei einem Inhaberwechsel für alte Schulden?

Wer ein Handelsgeschäft unter fortgeführter Firma erwirbt, haftet grundsätzlich für die Altverbindlichkeiten; Details hängen von Eintragungen und Bekanntmachungen ab. Das Wechseldatum aus dem Register ist der Ausgangspunkt.

Sehe ich auch Bevollmächtigte?

Eingetragene Prokuristen ja — sie dürfen weitreichend für das Unternehmen zeichnen und stehen im Auszug.

Alle Prüfungen für Deutschland

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