Amtliche Quelle · ab 9,99 €
Beim eingetragenen Kaufmann ist der Inhaber zugleich Schuldner aller Geschäftsverbindlichkeiten — mit seinem gesamten Vermögen. Wir ermitteln ihn amtlich über den Live-Registerauszug, ab 9,99 €.
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Mahnbescheid, Klage und Vollstreckung gegen ein Einzelunternehmen richten sich gegen den Inhaber persönlich — die korrekte Parteibezeichnung erfordert seinen registerlichen Namen. Der Auszug liefert genau das, samt Historie früherer Inhaber bei übertragenen Geschäften.
Auch für KYC-Zwecke ist der Inhaber des e.K. der unmittelbar wirtschaftlich Berechtigte — ein Registerabruf genügt hier oft.
Live-Abfrage des Handelsregisters, Lieferung als strukturierter Datensatz plus gebrandetes PDF. Einmalzahlung ab 9,99 €, kein Konto, kein Abo.
Ja — der Inhaber ist als natürliche Person eingetragen. Der Auszug verbindet Handelsname und Person verbindlich.
Wer ein Handelsgeschäft unter fortgeführter Firma erwirbt, haftet grundsätzlich für die Altverbindlichkeiten; Details hängen von Eintragungen und Bekanntmachungen ab. Das Wechseldatum aus dem Register ist der Ausgangspunkt.
Eingetragene Prokuristen ja — sie dürfen weitreichend für das Unternehmen zeichnen und stehen im Auszug.
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