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Geschäftsführung und Zeichnungsberechtigung der Schweizer GmbH

Das Schweizer Register erfasst nicht nur, wer Geschäftsführer ist, sondern exakt, wie jede Person zeichnet: einzeln oder kollektiv zu zweien. Wir liefern den Live-Auszug ab 9,99 €.

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Unterschriftsart: die präziseste Vertretungsangabe Europas

Wo andere Register nur „vertretungsberechtigt“ vermerken, unterscheidet die Schweiz systematisch zwischen Einzelunterschrift und Kollektivunterschrift zu zweien — pro Person. Für Vertragspartner heißt das: Vor der Unterschrift lässt sich zweifelsfrei klären, welche Unterschriftenkombination die GmbH bindet.

Funktionswechsel und Löschungen werden im SHAB publiziert und sind damit amtlich datiert.

Abruf in Minuten

Live-Abfrage bei Bestellung, strukturierter Datensatz plus gebrandetes PDF per E-Mail. Einmalzahlung ab 9,99 €, kein Abo.

Häufige Fragen

Welche Funktionsdaten publiziert das Register?

Für jede eingetragene Person: Name, Heimatort bzw. Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Funktion (z. B. Geschäftsführer, Vorsitzender der Geschäftsführung) und die Unterschriftsart.

Was bedeutet Kollektivunterschrift zu zweien?

Dass die Person nur gemeinsam mit einer zweiten zeichnungsberechtigten Person wirksam unterschreiben kann — die häufigste Beschränkung in Schweizer Firmen.

Muss eine Schweizer GmbH eine hier wohnhafte Person haben?

Ja — mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist vorgeschrieben und im Register erkennbar.

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