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Handelsregisterauszug für einen eingetragenen Kaufmann (e.K.)

Der e.K. ist das im Handelsregister geführte Einzelunternehmen: Eine natürliche Person betreibt das Geschäft und haftet unbeschränkt. Der Auszug aus Abteilung A nennt Firma und Inhaber — live ab 9,99 €.

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Firma und Inhaber: die zwei Ebenen des e.K.

Beim e.K. können Handelsname und Inhabername völlig verschieden sein — hinter „Weinhandel Rheingold e.K.“ steht eine konkrete natürliche Person. Genau diese Zuordnung leistet der Registerauszug: Er verbindet die Firma verbindlich mit ihrem Inhaber und dokumentiert Inhaberwechsel, etwa bei Geschäftsübergabe oder Erbfolge.

Auch Prokuren sind eintragungsfähig — relevant, wenn Mitarbeitende für das Einzelunternehmen unterschreiben.

Wofür der e.K.-Auszug genutzt wird

Identifikation des Vertragspartners hinter einem Handelsnamen, Vollstreckung gegen den unbeschränkt haftenden Inhaber, Prüfung von Inhaberwechseln und Nachweis der Prokura. Lieferung als Datensatz plus PDF in Minuten, Einmalzahlung ab 9,99 €.

Häufige Fragen

Was steht im Auszug eines e.K.?

Die Firma (der Handelsname), HRA-Nummer und Registergericht, Sitz und Geschäftsanschrift, der Inhaber namentlich, erteilte Prokuren sowie Statusvermerke wie Erlöschen der Firma oder Inhaberwechsel.

Wie haftet ein eingetragener Kaufmann?

Unbeschränkt mit dem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen — es gibt keine Trennung wie bei GmbH oder UG.

Warum lässt sich ein Einzelunternehmer überhaupt eintragen?

Teils aus Pflicht (kaufmännischer Geschäftsbetrieb), teils freiwillig: Die Eintragung erlaubt eine echte Firma statt des bloßen Personennamens und schafft Registervertrauen.

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