Amtliche Quelle · ab 9,99 €
Am Finanzplatz Frankfurt ist der Registerauszug Alltagswerkzeug: für KYC-Prüfungen, Kontoeröffnungen und Vertragsabschlüsse. Das Amtsgericht Frankfurt am Main führt das Register; wir liefern den aktuellen Abdruck live abgerufen in Minuten, ab 9,99 €.
✓ Einmalzahlung · kein Konto · kein Abo
Kaum irgendwo werden Registerauszüge so routinemäßig gezogen wie in Frankfurt: Banken und Zahlungsdienstleister prüfen Firmenkunden bei der Aufnahme der Geschäftsbeziehung, Kanzleien klären Vertretungsverhältnisse vor Signing, Fintechs automatisieren das Onboarding. Das Amtsgericht Frankfurt am Main führt die Registerblätter aller Gesellschaften mit Sitz in der Stadt — vom Institut in den Türmen bis zur Beratungs-GmbH in Sachsenhausen.
Die Abfrage läuft bundesweit über ein Portal; den Gerichtsstand müssen Sie nicht kennen. Die Zuordnung Ihrer Bestellung erfolgt über die exakte HRB- oder HRA-Nummer.
Für GwG-Zwecke wird neben dem aktuellen Abdruck häufig die Gesellschafterliste benötigt — sie liegt in der Dokumentenansicht (DK) und kann als Zusatz mitbestellt werden. Der chronologische Abdruck dokumentiert Geschäftsführerwechsel und Kapitalmaßnahmen über die Zeit, der strukturierte Registerinhalt liefert dieselben Daten als XML für automatisierte Prüfstrecken.
Alle Dokumente kommen per E-Mail, ohne Konto und ohne Abo — auch für einmalige Prüfungen geeignet.
Der aktuelle Abdruck ist die Standardquelle für Existenz, Sitz, Vertretungsberechtigte und Kapital und damit Kernbestandteil der meisten KYC-Akten. Je nach interner Richtlinie ergänzen Verpflichtete ihn um weitere Unterlagen, etwa die Gesellschafterliste aus der Dokumentenansicht.
Der Registerauszug zeigt die Holding selbst: Sitz, Kapital, Geschäftsführung. Beteiligungen an anderen Gesellschaften stehen nicht im Registerblatt; hier hilft je Tochtergesellschaft ein eigener Auszug.
Wir rufen erst bei Ihrer Bestellung live beim Registerportal ab. Der Abdruck entspricht damit dem Registerstand vom Bestelltag — wichtig, wenn Compliance-Vorgaben ein Höchstalter des Dokuments vorsehen.
In Deutschland eingetragene Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften haben ein eigenes Registerblatt beim zuständigen Gericht und sind ebenso abrufbar.
companyinfo.me ist ein unabhängiger Informationsdienst und steht in keiner Verbindung zu Behörden oder amtlichen Registern.