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Die KG steht in Abteilung A des Handelsregisters — mit persönlich haftendem Komplementär und den Kommanditisten samt eingetragener Haftsumme. Wir liefern den Live-Auszug ab 9,99 € in Minuten.
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Kennzeichen der KG ist die Spaltung in Komplementäre (unbeschränkte persönliche Haftung, Geschäftsführung) und Kommanditisten (Haftung begrenzt auf die eingetragene Haftsumme, keine organschaftliche Vertretung). Der Registerauszug macht diese Struktur transparent — wer haftet unbeschränkt, wer bis zu welchem Betrag.
Bei der weit verbreiteten GmbH & Co. KG ist die „unbeschränkte“ Haftung wirtschaftlich auf das Vermögen der Komplementär-GmbH begrenzt. Für die Risikobewertung gehören daher beide Registerblätter zusammen.
Kreditentscheidungen und Lieferantenprüfung, Nachweis der Vertretungsverhältnisse bei Vertragsschluss, Erbschafts- und Gesellschafterstreitigkeiten sowie KYC bei Fondsstrukturen, die häufig als KG organisiert sind. Lieferung als strukturierter Datensatz plus PDF, Einmalzahlung ab 9,99 €.
Firma, HRA-Nummer und Registergericht, Sitz, der oder die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre), die Kommanditisten mit ihrer jeweiligen Haftsumme sowie Prokuren und Statusvermerke.
Den Betrag, bis zu dem der Kommanditist Gläubigern gegenüber persönlich haftet. Ist die Einlage geleistet, ist die Haftung insoweit ausgeschlossen — die eingetragene Summe ist die öffentliche Obergrenze.
Eine KG, deren Komplementär eine GmbH ist — die persönliche Haftung liegt damit bei einer Kapitalgesellschaft. Der Auszug zeigt die Komplementär-GmbH; deren eigener Auszug lohnt als zweiter Blick.
Nein. Die Sicherheit für Gläubiger ergibt sich aus der persönlichen Haftung des Komplementärs und den eingetragenen Haftsummen der Kommanditisten.
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