Amtliche Quelle · ab 9,99 €
Eintragungen ins Handelsregister werden bekannt gemacht — diese Publizität entfaltet Rechtswirkungen. Das VÖ-Dokument listet die amtlichen Veröffentlichungen zu einer Gesellschaft: was wann bekannt gemacht wurde.
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Das Handelsregister wirkt nach außen über seine Bekanntmachungen: Wer sich auf eine Eintragung berufen will — oder sich gegen einen gesetzten Rechtsschein wehren muss —, braucht das Bekanntmachungsdatum. Klassische Beispiele: Haftung eines ausgeschiedenen, aber noch nicht bekannt gemachten Geschäftsführers; Fristläufe für Gläubiger nach bekannt gemachter Auflösung oder Kapitalherabsetzung.
Das VÖ-Dokument liefert diese Daten gebündelt für eine Gesellschaft, chronologisch nachvollziehbar.
Auch jenseits juristischer Spitzfindigkeiten sind die Veröffentlichungen nützlich: Sie zeigen auf einen Blick, wie aktiv sich eine Gesellschaft registerlich verändert hat — häufige Geschäftsführerwechsel oder Kapitalmaßnahmen in kurzer Folge sind für Kreditentscheider ein Signal.
Bestellbar als Zusatzdokument im normalen Ablauf; Lieferung per E-Mail, Einmalzahlung, ohne Konto.
Weil der Zeitpunkt der Bekanntmachung eigene Rechtsfolgen hat: Nach § 15 HGB kann sich ein Dritter je nach Kenntnis und Bekanntmachungslage auf Eintragungen berufen — oder eben nicht. Das VÖ-Dokument belegt, wann eine Tatsache öffentlich wurde.
Die Bekanntmachungstexte zu den Eintragungen der Gesellschaft — etwa zu Neueintragung, Geschäftsführerwechseln, Kapitalmaßnahmen, Auflösung — mit ihren Veröffentlichungsdaten, als Auflistung.
Für Juristen in Fällen rund um Rechtsschein und Verkehrsschutz, für Gläubiger, die Fristen ab Bekanntmachung berechnen (etwa bei Auflösungen), und für alle, die eine Gesellschaft über die Zeit beobachten.
Als Zusatz bei jeder deutschen Firmenbestellung — es kommt per E-Mail zusammen mit dem aktuellen Abdruck.
companyinfo.me ist ein unabhängiger Informationsdienst und steht in keiner Verbindung zu Behörden oder amtlichen Registern.